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NEPAL
Nepal Bergdorf

Nepal Einreise

Reisevorbereitung

    Einreisebestimmungen für Nepal

    Wir von erlebe Nepal helfen Ihnen gerne im Vorfeld, wenn Sie eine Reise nach Asien planen. Für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger gilt folgendes: Für die Einreise nach Nepal ist ein gültiges Visum erforderlich. Dieses können Sie entweder: ✓ im Voraus bei der nepalesischen Botschaft in Berlin oder einem entsprechenden Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen ✓ oder direkt nach Ihrer Ankunft am Flughafen Kathmandu am Schalter beantragen („Visa on Arrival“). Wenn Sie Ihr Nepal-Visum am Flughafen beantragen möchten, sollten Sie zwei Passfotos und 30/US$50 in bar pro Person mitbringen und darauf achten, dass Ihr Reisepass bei der Abreise noch 6 Monate gültig ist. Das Visum ist an verschiedenen Stellen erhältlich: am Flughafen Kathmandu Tribhuvan und an verschiedenen Grenzübergängen, z. B. Kodari, wenn Sie aus Tibet kommen. Nepal-Visa sind entweder 3 oder 6 Monate nach Ausstellung gültig (Aufenthaltsdauer: 15 oder 30 Tage).

    Es ist auch möglich, ein Visum für die Einreise zum Flughafen Tribhuvan im Voraus online unter http://www.online.nepalimmigration.gov.np/ zu beantragen.

    Kinder benötigen für die Einreise einen eigenen Kinderreisepass; ein Eintrag mit den Eltern in den Reisepass oder den Personalausweis des Kindes ist nicht mehr ausreichend.

    Es gibt verschiedene Arten von Visa für die Einreise nach Nepal. Wenn Sie nur eine kurze Reise nach Nepal machen wollen, können Sie ein Nepal-Visum für 15 Tage für derzeit 30 US-Dollar / 28 Euro pro Person beantragen. Ein 30-Tage-Visum kostet derzeit 50 US-Dollar/45 Euro pro Person. Übrigens können Sie dieses bei der zentralen Einwanderungsbehörde in Kathmandu verlängern lassen (auf bis zu 90 Tage). Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 100 US-Dollar pro Person.

    Wenn Sie aus Tibet kommen, können Sie Ihr Visum an der Grenze von Kodari auch mit chinesischen Yuan oder Euro bezahlen.

    Weitere Infos zu Nepal-Visa finden Sie hier:
    Für deutsche Staatsbürger: www.nepalembassy.gov.np, sowie bei den nepalesischen Honorarkonsuln in Frankfurt, Hamburg, Köln, München und Stuttgart
    Für Schweizer Staatsbürger: www.nepalmissiongeneva.org
    Für Österreicher Staatsbürger www.bmeia.gv.at

    Man muss bei der Einreise nach momentanen Stand keine Pflichtimpfungen vorweisen; dennoch sollten Sie Ihren Impfausweis mit sich führen.

    Ausreise aus Nepal

    Um Zutritt zum Flughafengebäude zu haben, muss am Eingang der Flughäfen einen Nachweis über die gebuchten Flugtickets vorgelegt werden. Drucken Sie daher bitte alle elektronischen Tickets, sowie die Nachweise über Ihre internationalen Flüge aus.

    Trekking Permits für Nepal

    Während einer Trekkingtour müssen Sie im Besitz eines so genannten ‚Trekking Permits‘ sein. Durch die Ausstellung dieser Genehmigung können die nepalesischen Behörden nachvollziehen, wie viele Menschen gerade wo ein bestimmtes Trekking machen. Unsere lokale Partner-Agentur kümmert sich um die Permits für Sie; die Kosten sind in Preisen der Trekkings bereits mit  inbegriffen. Eine Ausnahme stellt die Trekkingregion Mustang dar – hier wird eine Gebühr in Höhe von 500,- US-Dollar pro Person erhoben, die wir extra berechnen müssen.
    Bitte nehmen Sie für alle Trekkings zwei weitere Passfotos pro Person mit auf die Reise.

    Unsere Bestseller-Reisen nach Nepal

    Willkommen bei erlebe – Ihrem persönlichen Reisespezialisten. Hier finden Sie unsere beliebtesten Rundreisen und individuellen Reiseerlebnisse in Nepal.
    Gerne beraten wir Sie persönlich und erstellen gemeinsam mit Ihnen Ihre persönliche Traumreise.

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    Zollvorschriften für Nepal

    Informationen zur Ein- und Ausfuhr

    Wie in jedem Reiseland sollte man auch die Zollvorschriften in Nepal beachten. Dafür kann man am besten die Seite des Auswärtigen Amtes besuchen: Auswärtiges Amt.

    Obwohl die Informationen dort regelmäßig aktualisiert werden muss man beachten, dass lediglich die nepalesischen Auslandsvertretungen und das nepalesische Finanzministerium rechtsverbindliche und aktuelle Informationen zu den Zollvorschriften für Nepal bietet.

    Die Informationen des Finanzministeriums können Sie unter dem folgenden Link aufrufen: www.customs.gov.np

    Für die Informationen zu den Angaben der Auslandsvertretungen besuchen Sie am besten die folgenden Seiten:
    Nepalesische Botschaft Berlin (Deutschland)
    Nepalesische Botschaft in Genf (Schweiz)
    Nepalesische Botschaft in Wien (Österreich)

    Infos zu Ausfuhrbeschränkungen zu geschützten Kulturgütern und zu Produkten von geschützten Tier – und Pflanzenarten finden Sie unter dem folgenden Link: https://customs.gov.np/page/export-import-control-act (Banned, Quantitative Restriction and Permission on Export).

    Haben Sie Ihre Nepal Reise bereits gebucht? Oder befinden Sie sich noch in der Planung? Lassen Sie sich von unseren individuellen Reiseerlebnissen inspirieren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung Ihrer persönlichen Traumreise!