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Sicherer Reisen mit Reiseversicherung, Reiseschutz

Reiseversicherung & Reiseschutz

Abgesichert die Welt entdecken

    Reiseversicherung Informationen

    Inhalt:

    1. erlebe Komfortschutz
    2. erlebe Basisschutz
    3. Jahresversicherungen
    4. Schaden – was nun?
    5. Corona-Reiseschutz
    6. Schlichtungsstelle

     

    Unsere Einzigartigkeit liegt in der Flexibilität unserer Reisebausteine. Doch bei erlebe legen wir besonderen Wert auf Sicherheit, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Diese Prinzipien stehen stets an erster Stelle. Wir möchten, dass Sie sorglos und entspannt reisen können.

    Haben Sie Fragen zu Reiseversicherung oder Reisesicherheit?

    Zögern Sie nicht, sich an uns zu wenden.

    Wir beraten Sie gerne persönlich und beantworten all Ihre Fragen zum Thema Sicherheit auf Reisen.

    Kontaktieren Sie uns – wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen.

    Reiseversicherung & Reiseschutz - Sicher Reisen

    1. erlebe Komfortschutz

    Mit dem erlebe Komfortschutz der HanseMerkur genießen Sie vor und während der Reise umfassenden Versicherungsschutz vor einem finanziellen Risiko.

    Die Versicherung übernimmt z.B. die Stornokosten, wenn Sie vor der Reise krank werden. Und wenn während des Urlaubs etwas passiert, werden Sie wie ein Privatpatient behandelt, inkl. Chefarzt– und das alles ohne Selbstbehalt!

    Das Paket beinhaltet:

    Reiserücktrittsversicherung
    Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Reise-Krankenversicherung

    Am besten buchen Sie den Versicherungsschutz gleich mit Ihrer Reise zusammen, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn. Bei einer Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss innerhalb von 3 Werktagen möglich. Der Abschluss der Reiseversicherung bei erlebe erfolgt nach deutschem Recht.

    1.1 Leistungen Reiserücktrittskosten-Versicherung

    Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten ohne Selbstbehalt
    Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
    Ersatz der zusätzlich entstehenden Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    Ersatz der Umbuchungskosten
    Keine Selbstbeteiligung

    1.2 Leistungen Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

    Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
    Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
    Ersatz der Nachreise-Kosten bei einer Rundreise, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
    Keine Selbstbeteiligung

    1.3 Leistungen Reise-Krankenversicherung

    100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante und stationäre Behandlungen sowie für erforderliche Arzneimittel
    medizinisch sinnvoll und vertretbarer Rücktransporte (ausschließlich nach Deutschland
    schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung sowie die Reparaturen von Prothesen
    Übernahme der Kosten für einen Krankenbesuch eines Angehörigen, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 5 Tage dauert
    Übernahme zusätzlicher Hotelkosten, wenn der gebuchte Aufenthalt wegen eines Krankenhausaufenthaltes verlängert werden muss
    Übernahme der Kosten der Überführung und Bestattung im Ausland
    keine Selbstbeteiligung

     

    2. erlebe Basisschutz

    Mit dem erlebe Basisschutz der HanseMerkur genießen Sie vor der Reise umfassenden Schutz vor einem finanziellen Risiko.

    Die Versicherung übernimmt z.B. die Stornokosten, wenn Sie vor der Reise krank werden oder einen Unfall haben– und das alles ohne Selbstbehalt! Das Paket beinhaltet:

    Reise-Rücktrittsversicherung
    Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    Am besten buchen Sie den Versicherungsschutz gleich mit Ihrer Reise zusammen, spätestens jedoch 30 Tage vor Reisebeginn. Bei einer Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich. Der Abschluss der Reiseversicherung bei erlebe erfolgt nach deutschem Recht.

     

    Prämien in Euro für den erlebe Basisschutz ohne Selbstbeteiligung, ohne Altersbeschränkung:

    2.1 Leistungen Reiserücktrittsversicherung

    Ersatz der vertraglich vereinbarten Stornokosten ohne Selbstbehalt
    Erstattung des Einzelzimmerzuschlags oder Ersatz der anteiligen Kosten für das Doppelzimmer bei Teilstornierung
    Ersatz der zusätzlich entstehenden Mehrkosten bei verspäteter Hinreise
    Ersatz der Umbuchungskosten
    Keine Selbstbeteiligung

    2.2 Leistungen Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)

    Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der 1. Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
    Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der 2. Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
    Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
    Ersatz der Nachreise-Kosten bei einer Rundreise, um wieder zur Reisegruppe gelangen zu können
    Keine Selbstbeteiligung

    Versicherte Gründe für die Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung

    Unerwartete schwere Erkrankung
    Tod, schwere Unfallverletzung
    Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft
    Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    Impfunverträglichkeit
    Organspende/-empfang
    Erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
    Unerwartete gerichtliche Ladung
    Adoption eines minderjährigen Kindes
    Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit
    Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
    Verkehrsmittelverspätung
    Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze

    Versicherte Gründe für die Inanspruchnahme der Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

    Unerwartete schwere Erkrankung
    Tod, schwere Unfallverletzung
    Schwangerschaft und Komplikationen während der Schwangerschaft
    Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
    Impfunverträglichkeit
    Organspende/-empfang
    erheblicher Schaden (ab 2.500,– EUR) am Eigentum der versicherten Person
    Unerwartete gerichtliche Ladung
    Adoption eines minderjährigen Kindes
    Verkehrsmittelverspätung
    Erkrankung/Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze

    Risikopersonen – versicherte Reiseteilnehmer

    Selbstverständlich sind Sie versichert, wenn Ihnen selbst etwas passiert oder eines der oben angegebenen Ereignisse eintritt. Sie können die Versicherung jedoch ebenfalls in Anspruch nehmen, wenn einer Ihrer Risikopersonen etwas passiert.

    Zu diesen gehören die folgenden Personen:

    Ehepartner oder Lebensgefährte in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft, Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern, Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder und Schwäger, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten.
    Diejenigen Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.

     

    3. Jahres-Reiseversicherungen

    3.1 Jahresschutz Platin

    Der umfassende Jahresschutz Platin beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung, Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung) sowie die Reise-Krankenversicherung (siehe Punkt 1.1 bis 1.3). Zusätzlich ist eine Notfallversicherung sowie die Reisegepäckversicherung enthalten-alles ohne Selbstbeteiligung! Den Jahresschutz Platin können wir nur Reisenden mit Wohnsitz in Deutschland anbieten.

    Sie sind mit der Jahresversicherung auf allen privaten und geschäftlichen Reisen im In- und Ausland versichert und müssen sich nicht bei jeder Reise Gedanken über Ihren Versicherungsschutz machen. Die Versicherung gilt dann für jede Reise, die Sie in einem Jahr unternehmen, bis zum angegebenen Reisepreis und einer maximalen Reisedauer von 56 Tagen.

    Bitte beachten Sie, dass sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, wenn Sie die Versicherung nicht mindestens einen Monat vor Ablauf kündigen.

     

    Prämien in Euro für den Jahresschutz Platin ohne Selbstbeteiligung:

     

    3.2 Jahresschutz Reise-Rücktritt und Urlaubsgarantie

    Der Jahresschutz-Reise-Rücktritt und Urlaubsgarantie beinhaltet die Reiserücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung)
    (siehe Punkt 1.1 bis 1.2).

     

    Prämien in Euro für den Jahresschutz-Reise-Rücktritt und Urlaubsgarantie ohne Selbstbeteiligung:

    4. Schaden – Was nun?

    Sie fahren seit vielen Jahren in Urlaub und immer hat alles reibungslos geklappt – bloß dieses eine Mal nicht. Sie oder ein Familienmitglied sind zu Schaden gekommen und möchten diesen bei unserer Versicherung melden. Damit Ihnen keine weiteren Unannehmlichkeiten entstehen, empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:

    • Unter diesen Link bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer Online-Schadenmeldung.
    • Schadenmeldungen finden Sie im Internet unter diesen Link.

    (Bitte drucken Sie das ausgefüllte Schadenformular aus und schicken es per Brief oder E-Mail an uns.)

    Ihre Schadenmeldung per Brief senden Sie an:

    HanseMerkur Reiseversicherung AG
    Abt. RLK/Leistung
    Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

    Die ausgefüllte Schadenmeldung per E-Mail senden Sie an: reiseleistung@hansemerkur.de

    Für eine schnelle Schadenregulierung reichen Sie bitte folgende Unterlagen vollständig und im Original mit dem Schadenformular ein:

    die Buchungsbestätigung,
    die Stornorechnung,
    den Versicherungsnachweis
    den Nachweis für Nichtantritt/Abbruch der Reise (Attest mit ausführlicher Diagnose und Behandlungsdaten/Kopie, Sterbeurkunde usw.)

    Sollte es sich um einen Schaden in der Auslandsreise-Krankenversicherung handeln, dann schicken Sie bitte die folgenden Unterlagen:

    Original-Belege inkl. Adresse des behandelnden Arztes, Name des Patienten, Diagnose, Einzelleistungen und Behandlungsdaten, bei Medikamenten: Name und Preis des Medikamentes sowie den Quittungsvermerk
    eine kurze Erläuterung des Schadenfalles inkl. Angabe Ihrer Bankverbindung

    Corona-Reiseschutz

    Ergänzen Sie Ihren HanseMerkur-Reiseschutz mit dem speziellen Corona-Reiseschutz.

    Sie, eine mitreisende Person oder eine Person Ihrer häuslichen Gemeinschaft werden vor oder während des Urlaubs in Quarantäne geschickt?

    Sie stehen am Flughafen und das Personal lässt Sie aufgrund erhöhter Temperatur nicht mitfliegen?

    Mit unserem Corona-Reiseschutz können Sie sich gegen diese Fälle absichern – ganz ohne Selbstbehalt.

    Nicht versichert sind behördlich angeordnete lokale, regionale oder überregionale Quarantänemaßnahmen, Kontakt- bzw. Ausgangsbeschränkungen.

    Corona Reiseschutz Reiseversicherung - alle Reisearten

    5. Schlichtungsstelle

    Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle wenden:

    Versicherungsombudsmann e. V.

    Postfach 080632, 10006 Berlin
    Telefon: 0800 3696000
    Fax: 0800 3699000
    E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Homepage: www.versicherungsombudsmann.de